Platzordnung

für den Campingplatz der Gemeinde Mönchgut:

 

Sehr geehrter Campinggast,


wir heißen Sie herzlich willkommen auf dem Campingplatz Thiessow und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller Campingfreunde möchten wir Sie bitten folgende Regeln unbedingt zu beachten:

1. Der Campingplatz Thiessow ist eine im öffentlichen Interesse unterhaltene Einrichtung, für deren Benutzung ein privatrechtliches Entgelt erhoben wird. Dieser Entgelttarif ist Anlage und Bestandteil der Platzordnung.

2. Campinggäste und deren Besucher haben sich vor der Nutzung des Platzes und der dazugehörigen Einrichtung in der Rezeption anzumelden und am Abreisetag abzumelden. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Der Gast bezahlt gemäß dem im Aushang befindlichen Entgelttarif das gültige Campingentgelt. Der zugewiesene Zelt- oder Stellplatz ist verbindlich.


3. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, usw., ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Das Befahren des Campingplatzes mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen zulässig. Dabei ist die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Ansonsten gilt die StVO. Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Standplätzen aufgestellt werden. Auf einem Standplatz darf nur ein Wohnwagen, Klappanhänger, Wohnmobil oder Zelt sowie der dazugehörige Pkw abgestellt werden. Zusätzliche PKW sind kostenpflichtig, der Parkplatz ist für An- & Abreisen freizuhalten!

4. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr herrscht Platzruhe. Das Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen ist während dieser Zeit untersagt und die Schranke bleibt geschlossen. Ruhestörender Lärm ist auf dem Campingplatz grundsätzlich zu unterlassen. Während der Ruhezeiten ist besondere Rücksichtnahme zu zeigen. Fernseher, Radios, Laptops, Musikinstrumente, usw., sind während dieser Zeiten so zu betreiben, dass sie außerhalb des eigenen Stellplatzes nicht mehr hörbar sind.  Auch Unterhaltungen sind in angemessener Lautstärke zu führen.

5. Ordnung und Sauberkeit sind eine Selbstverständlichkeit für alle Gäste. Der eigene Stellplatz ist genau wie alle anderen Anlagen und Einrichtungen insbesondere der Sanitäreinrichtungen sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Hausabfälle müssen sorgfältig getrennt werden und gehören nur in die entsprechenden Abfallbehälter. Anfallende Abwässer und Fäkalien sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Ausgüssen zu entleeren. Die Entsorgung von Sperrmüll ist nicht gestattet.

6. Mit dem Trinkwasser ist sparsam umzugehen. Wasserhähne sind nach Benutzung unbedingt zu schließen. Zweckentfremdung wie Wasserschlachten oder Fahrzeugwäschen sind untersagt.

7. Hunde und andere Haustiere sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Verunreinigungen des Platzes sind zu vermeiden bzw. sofort zu beseitigen. Nutzen Sie bitte die Hundetoiletten und die Hundedusche. Die Belästigung anderer Gäste durch Ihr Haustier ist auszuschließen.

8. Das Grillen ist nur auf dem eigenen Stellplatz oder am Grillplatz gestattet. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Campingplatz verboten. Das Grillen mit Holzkohle ist bei Waldbrandstufen 3, 4 und 5 untersagt. [Sie können sich auch gerne im Vorfeld auf der Seite https://www.wald-mv.de/waldprojekte/waldbrandschutz über die aktuelle Waldbrandstufe informieren.]

9. Die Nutzung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern.

10. Gegen Camper, die unangemeldet den Campingplatz benutzen, wird Anzeige erstattet.

11. Den Anweisungen der Campingplatzverwaltung und deren Mitarbeiter sowie dem Wachpersonal ist Folge zu leisten. Die Platzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder vom Platz zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint. Kommt es aufgrund von groben Verstößen gegen die Platzordnung zum sofortigen Platzverweis, so ist das bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Entgelt zu bezahlen.

12. Jegliche Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände der Platzbenutzer sowie für Verletzungen oder Unfälle, wird nicht vom Campingplatz übernommen. Für Schäden am Pkw, die durch den Zustand der Straße bzw. Wege oder durch die Bewaldung entstanden, übernimmt der Campingplatz keine Haftung.

13. Für Wünsche oder Beschwerden alle Art, steht jedem Gast die Verwaltung des Campingplatzes gern zur Verfügung.


14. Mit Betreten des Campingplatzes erkennt jeder Platzbenutzer diese Platzordnung in allen Punkten verbindlich an.

15. Die gültige Satzung über die Erhebung der Kurabgabe liegt zur Einsicht in der Campingplatzverwaltung zu den Geschäftszeiten öffentlich aus.

Hier finden Sie uns:

Campingplatz Thiessow
Hauptstraße 4
18586 Ostseebad Mönchgut

 

Öffnungszeiten Rezeption:

Vor- & Nachsaison:

9:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr

Hauptsaison:

8:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 20:00 Uhr

Winter:

nach Voranmeldung

 

Kontakt:

Tel.: +49 38308 669585+49 38308 669585

Fax: +49 38308 669587

kontakt@campingplatz-thiessow.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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